weitere Kompetenzen
Deklaration der Einkommensteuer
Wir sind auf komplexe Einkommensteuererklärungen spezialisiert und deklarieren rechtssicher die häufig internationalen Investments unserer Mandanten.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Im Schenkungs- oder Erbschaftsfall erstellen wir die notwendigen Steuererklärungen für Zwecke der Erbschaft oder Schenkung. In den Steuererklärungen setzen wir die von uns konzipierte Strukturierung des Privatvermögens oder der Vermögensnachfolge um.
Steueroptimierte Strukturierung von Privatvermögen
Für unsere Mandanten mit umfangreichem Privatvermögen erarbeiten wir eine Struktur unter Berücksichtigung der Zielsetzung unserer Mandanten. Diese können etwa eine Optimierung der Besteuerung sein hinsichtlich der laufenden Einkünfte, der einmaligen Realisation von Wertsteigerungen durch Verkauf oder der Vorbereitung der Vermögensnachfolge. Für jeden Mandanten entwerfen wir eine individuell passende Lösung.
Vermögensnachfolge inklusive Testamentsgestaltung
Die steuereffiziente Vermögensnachfolge erfordert eine rechtzeitige, langfristige Planung unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse. Wir analysieren Ihre Vermögensstruktur und konzipieren einen Plan, um Vermögenswerte wie Immobilien, Kapitalanlagen oder Unternehmensbeteiligungen auf die nächste Generation zu übertragen. Die Gestaltungen können wir umsetzen, indem wir Testamente sowie Schenkungsverträge entwerfen und die entsprechenden Steuererklärungen erstellen.
Aufsetzen und laufende Betreuung von Holdinggesellschaften
Im Zuge der Strukturierung von Privatvermögen und der Vermögensnachfolge kommen häufig (Familien-)Holdinggesellschaften zum Einsatz. Wir beraten bei der Wahl der für die Zielsetzung und Vermögensstruktur sinnvollen Rechtsform, bei der Finanzierung und Gesellschafterstruktur, bei der Gründung in Zusammenarbeit mit einem Notar, der steuerlichen Erfassung beim Finanzamt und übernehmen die laufende steuerliche Betreuung hinsichtlich Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschluss.
Internationaler Bezug inklusive Wegzug
Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Sachverhalten mit internationalem Bezug und erstellen die dafür notwendigen Steuererklärungen. Dies betrifft sowohl in Deutschland ansässige Personen mit Tätigkeiten und Vermögen im Ausland, als auch im Ausland ansässige Personen mit Tätigkeiten und Vermögen in Deutschland. Ebenso beraten wir Mandanten beim Wegzug ins Ausland oder beim Zuzug nach Deutschland hinsichtlich der steuerlichen Implikationen. Unsere Berater sprechen fließend Englisch. Wir verfügen über ein Netzwerk an Partnerkanzleien im Ausland, die wir bei Bedarf mit hinzuziehen.