Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen

Für eine effiziente Finanz- und Lohnbuchhaltung setzen wir auf einen digitalen Datenaustausch und den Einsatz von intelligenten Softwarelösungen. Belege werden von unseren Mandanten digital auf einer gemeinsam nutzbaren Plattform zur Verfügung gestellt, verarbeitet und archiviert. Die Bankumsätze werden automatisch übermittelt, Auswertungen und Dokumente stellen wir unseren Mandanten elektronisch zur Verfügung. Auf Grundlage der Buchhaltung erstellen wir die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen. Für die Unternehmenssteuerung und -kontrolle stellen wir unseren Mandanten in einem individuell angepassten Format Auswertungen und Reportings auf Deutsch oder Englisch, beispielweise für die ausländische Konzernmutter, zur Verfügung.

Unternehmensumstrukturierung

Wir konzipieren eine steuereffiziente Unternehmensstruktur und erarbeiten steueroptimierte, umsetzbare Lösungen für notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Steuerarten wie Ertragsteuern, indirekte Steuern und Grunderwerbsteuer in einem Gesamtkonzept. Sofern wir unsere Mandanten in der laufenden Deklaration betreuen, kümmern wir uns um die Umsetzung in den Jahresabschlüssen sowie den Steuererklärungen und erläutern die Rechtmäßigkeit in der Betriebsprüfung. Gerne unterstützen wir projektweise andere Steuerberater in der Konzeption und Umsetzung als Sparrings-Partner.

Unternehmenskauf/-verkauf und Unternehmensnachfolge

In Abstimmung mit Rechtsanwälten und Notaren erarbeiten wir steueroptimierte Akquisitions- und Verkaufsstrukturen oder gestalten die Nachfolge für die nächste Unternehmergeneration. Wir führen die Tax Due Diligence sowie Financial Due Diligence durch und beraten bei der Vertragsgestaltung aus steuerlicher Sicht. Dabei greifen wir auf ein eigenes Netzwerk an Rechtsanwälten und Notaren zurück. Gern arbeiten wir auch mit den bestehenden Beratern unserer Mandanten zusammen.

Management- und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

Um Manager und Mitarbeiter zu incentivieren, ist die Gewährung von echten oder virtuellen Beteiligungen und Beteiligungsoptionen am eigenen Unternehmen ein beliebtes Instrument. Bei der Ausgestaltung kann es Fallstricke geben, die zu steuerlichen Nachteilen führen können – für das Unternehmen sowie die beteiligten Manager und Mitarbeiter. Wir unterstützen bei der Konzeption aus steuerlicher Sicht und haben dabei immer auch die wirtschaftlichen sowie rechtlichen Interessen der Parteien im Blick.

Internationaler Bezug

Wir beraten im internationalen Steuerrecht, beispielsweise bei Investitionen und Aktivitäten von deutschen Unternehmen im Ausland oder von ausländischen Unternehmen in Deutschland. Unsere Berater sprechen fließend Englisch und sind es gewohnt, im internationalen Umfeld zu agieren. Wir verfügen über ein Netzwerk an Partnerkanzleien im Ausland, die wir bei Bedarf mit hinzuziehen.

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